Bibliotheksordnung

BIBLIOTHEKSORDNUNG

 BG/BRG Piaristengasse 2

Mary Ward Privat-ORG Hoher Markt 1

1. Diese Bibliotheksordnung ist Teil der Hausordnung des BG/BRG Piaristengasse. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf alle Räume der Schulbibliothek, die von dieser verwalteten Medien (Bücher, Zeitschriften, CD-Roms, DVDs, CDs, Spiele) und die sonstigen Sachwerte.

2. Begriffsbestimmungen:

  1. Als Bibliotheksbenutzer gelten Personen, die die Bibliothek betreten und ihre Medien (Bücher, Zeitschriften, CD-Roms, DVDs, CDs, Spiele) und technischen Geräte (Computer, Drucker, DVD-Players, Fernseher, Beamer) benutzen. Dazu sind prinzipiell alle SchülerInnen und LehrerInnen der beiden Schulen, die diese Bibliothek betreiben (BG/BRG Piaristengasse 2, Mary Ward Privat-ORG Hoher Markt 1), berechtigt.
  2. Als Entlehner gelten Personen, denen es nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet ist, die Medien der Bibliothek auch außerhalb dieser zu benutzen
  3. Als Bibliotheksleiterinnengelten ausschließlich die beiden dazu ausgebildeten Lehrerinnen Mag. Klaudia Zeller und Mag. Hildegard Schandl.
  4. Als Präsenzwerke gelten alle Medien, die als solche gekennzeichnet sind (SignaturX/…, roter Streifen, Status “gesperrt”) sowie Bücher, die vor 1900 erschienen sind (“Archiv”) bzw. die Bücher der sogenannten “Rainalterbibliothek”.
  5. Als Schäden an den Büchern gelten auch Eintragungen oder Unterstreichungen sowie fehlende Bestandteile wie CD-ROMs, DVDs, Lösungshefte oder sonstige Beilagen.

3. Bibliotheksbenutzer und Entlehner anerkennen mit der Inanspruchnahme der Bibliothek diese Bibliotheksordnung. In begründeten Fällen können die Bibliothekarinnen das Benützungsrecht oder das Entlehnrecht oder beides auf bestimmte Zeit oder auf Dauer entziehen (Vermerk im Computer). Der Bibliotheksbenützer oder Entlehner (bzw. sein gesetzlicher Vertreter) haftet für Beschädigungen, die er an Medien oder Einrichtungsgegenständen (dazu gehören auch technische Geräte) verursacht.

4. Die Schulbibliothek ist auch eine Leihbibliothek. Eine Ausnahme davon bilden die Präsenzwerke (s. Punkt 2.4). Sie können nur in den Bibliotheksräumen benutzt werden; die Benutzung der Bücher des Archivs bzw. der Rainalterbibliothek ist nur mit Wissen und Genehmigung der Bibliothekarinnen erlaubt. Alle anderen Medien können entlehnt werden.

5. Entlehnung:
Entlehner erhalten einen Barcode, der sich auf dem jeweils gültigen Schülerausweis (Educard) befindet. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Die Entlehnfrist beträgt drei Wochen. Eine Verlängerung der Frist ist ohne Vorlage des Mediums vor Ablauf derselben möglich, sofern es nicht schon von einem anderen Benutzer reserviert wurde. Ausnahmen von der Entlehnfrist können in begründeten Fällen (v.a. für Lehrer) gewährt werden.

Die Weitergabe entlehnter Medien an Dritte ist nicht gestattet.

6. Haftung:
Bei Beschädigung oder Verlust benutzter Medien haftet der Benutzer bzw. Entlehner bzw. dessen gesetzlicher Vertreter für den Zeitwert des benutzten Mediums. Die Bibliothekarinnen können auch die Wiederbeschaffung des Mediums verlangen.

7. Das Kopieren aus Büchern der Bibliothek ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, jedoch haftet der Benutzer für alle Folgen, die sich aus den Übertretungen derselben ergeben.

8. Verhalten in der Bibliothek:
Bibliotheksbenutzer haben sich so zu verhalten, dass die Arbeit anderer Benutzer und der Bibliothekarinnen nicht gestört wird. Das Mitnehmen von Taschen, Speisen oder Getränken ist nicht gestattet. Das Tragen von Straßenschuhen ist verboten. Den Anordnungen der Bibliothekarinnen ist Folge zu leisten.

9. Die Benutzung der Bibliothek außerhalb der Öffnungszeiten ist nur unter Aufsicht eines Lehrers gestattet. Dieser haftet für die Einhaltung der Bibliotheksordnung. Eine Entlehnung der Medien ist dabei nicht möglich; dies ist ausnahmslos nur bei den Bibliothekarinnen erlaubt.

10. Technische Einrichtung:
Die Benutzung des Fernsehers, des DVD-Players und des Beamers ist nur für Unterrichtszwecke vorgesehen. Der PC an der Theke darf nur von den Bibliothekarinnen benützt werden. Die anderen PCs stehen zur freien Verfügung; für ihre Benutzung gelten sämtliche Vorschriften der EDV-Ordnung. Sie dürfen ausschließlich für schulische Zwecke (z.B. Recherche für Referate, Hausübungen, Bildschirmlexika, Moodle, …) und zum Schreiben bzw. Abrufen von E-Mails verwendet werden. Spielen, Ansehen von Videos und Chatten sind ausdrücklich verboten!

11. Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten werden jedes Jahr neu festgesetzt und an der Pinnwand vor der Bibliothek angeschlagen. Sie betragen 20 Stunden.